Umgang mit Erkrankungen, Medikamenten, Impfungen

Informationen

Jeder kann einmal krank werden. Kranke Kinder benötigen Ruhe, Erholung und gegebenenfalls Medikamente. Da unsere Kita das nicht gewährleisten kann, sollten kranke Kinder zu Hause bleiben.

Uns ist es wichtig , dass mit Krankheiten der Kinder sensibel umgegangen wird, damit jeder sein gesundes Kind vertrauensvoll in die Kita bringen kann.

Stellen wir durch Beobachtung gesundheitliche Veränderungen bei Ihrem Kind fest, nutzen wir das Fiebermessen als Kontrollmöglichkeit. Ist Ihr Kind erkrankt, informieren wir Sie umgehend und lassen das Kind abholen.

Bei Fieber, Erbrechen und/oder Durchfall und ansteckenden, meldepflichtigen sowie Infektionskrankheiten müssen Eltern ihre Kinder zu Hause behalten. Die Kita ist in diesen Fällen darüber zu informieren. Um die Einrichtung wieder besuchen zu können, müssen die Kinder 48 Stunden ohne Medikamente, beschwerdefrei sein. Bei Bedarf fordert die Kita ein ärztliches Attest.

Um die Ausbreitung einer Infektion schnell zu stoppen ist es wichtig, dass jeder die Regeln des Infektionsschutzgesetzes einhält. Bei ansteckenden Infektionserkrankungen nach §35 Infektionsschutzgesetz tragen wir diesem Rechnung und melden die erkrankten Kinder mit Name, Geburtsdatum und Anschrift dem Gesundheitsamt.

Rezeptfreie Medikamente werden bis zu 14 Tagen mit Ihrer schriftlichen Erlaubnis verabreicht. Dazu benötigen wir das Medikament in der Originalverpackung mit genauer Dosierungsanleitung und dem Namen auf der Verpackung. Weitere Voraussetzung ist, dass Ihr Kind bereits mindestens 1x das Medikament zu Hause bekommen hat, um eventuelle Unverträglichkeiten auszuschließen.

Eine ärztliche Bescheinigung benötigen wir generell für Dauer-, Notfall- und Akutmedikamente (z. B. Antibiotika). Bei Veränderungen sind wir sofort schriftlich zu informieren.

In unserer Einrichtung werden nur geimpfte Kinder aufgenommen. Ausnahmen gibt es nur bei medizinischer Indikation. Die Eltern verpflichten sich bei der Aufnahme, weiterhin alle Impfungen, gemäß Impfkalender des Robert- Koch- Institutes, altersgerecht vornehmen zu lassen. Der Impfstatus Ihres Kindes wird zur Sicherheit aller anderen Kinder und des Personals einmal jährlich erhoben.

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